“Eine grotesk und lächerlich falsche Übersetzung“ – für das OLG (zur Verurteilung) ausreichend? Den größten Teil des heutigen, 26. Verhandlungstages nahm die Vernehmung einer Gerichtsdolmetscherin als Sachverständige zur durch Verlesung eingeführten Übersetzung eines als TMLGB-Satzung bezeichneten Textes ein. Da der Text im Original türkischsprachig vorliegt, wurde durch das Gericht eine von Dolmetschern des Bundeskriminalamtes gefertigte Übersetzung verlesen. Die Gerichtsdolmetscher hat diese überprüft. Sie kam zu…

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