Das Gericht will die Beweisaufnahme beschränken Der 18. Verhandlungstag begann mit einer längeren Unterbrechung, weil die Verteidigung mit den Angeklagten über die Stellung eines Befangenheitsantrages beraten musste, nachdem sich aus der allerneusten Akteneinsicht eine Überraschung ergeben hatte: Bereits am 1. September hatte der Vorsitzende Richter gegenüber dem Bundesanwalt deutlich gemacht, dass er sich in der Hauptverhandlung lediglich mit einem Teil der in der Anklageschrift benannten…

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