Das Gericht will die Beweisaufnahme beschränken

Der 18. Verhandlungstag begann mit einer längeren Unterbrechung, weil die Verteidigung mit den Angeklagten über die Stellung eines Befangenheitsantrages beraten musste, nachdem sich aus der allerneusten Akteneinsicht eine Überraschung ergeben hatte: Bereits am 1. September hatte der Vorsitzende Richter gegenüber dem Bundesanwalt deutlich gemacht, dass er sich in der Hauptverhandlung lediglich mit einem Teil der in der Anklageschrift benannten Anschläge in der Türkei, aus denen sich ja der „terroristische“ Charakter der TKP/ML ergeben soll, beschäftigen wolle.

Skandalös war dies für die Verteidigung, weil beispielsweise ein Anschlag, auf eine Diskothek in Incirlik, der dem Senat noch vor kurzem zur Rechtfertigung der Ablehnung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens gedient hatte, nunmehr aussen vor bleiben soll. Die Ausführungen des Verteidigung haben offensichtlich dafür gesorgt, dass der Senat erkannt hat, dass dieser Anschlag weder auf die Tötung von Menschen gerichtet war und die Zuschreibung zur TKP/ML durch die türkischen Behörden offensichtlich ohne ausreichende Beweismittel erfolgte. Von der Stellung eines Befangenheitsgesuches nahm die Verteidigung Abstand, weil sie das unausgesprochene Zugeständnis des Gerichts, dass dieser angebliche Sprengstoffanschlag nur Propaganda der türkischen Behörden ist, nicht angreifen wollte.

Es folgten weitere Anträge auf Ablösung eines Gerichtsdolmetschers.

Die Verlesung einer Urkunde scheiterte wiederum an den Gerichtsdolmetschern.