Der dritte Hauptverhandlungstag war relativ kurz, weil wegen des Befangenheitsantrages vom 24.6.2016 noch auf eine Entscheidung der zuständigen Richter gewartet werden musste und daher erst auf 13.30 Uhr terminiert war. Der Befangenheitsantrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Nach einem erneut verzögerten Beginn der Verhandlung beantragten mehrere Angeklagte eine Änderung der Sitzordnung. Insgesamt drei Angeklagte sitzen nämlich im hinteren Teil des Saales, also unter der Zuschauerempore. In diesem Bereich des Saales sitzen im parallel zu diesem Verfahren in diesem Saal geführten NSU-Verfahren NebenklägervertreterInnen. Es handelt sich ursprünglich um Zuschauerplätze. Von diesen Plätzen aus kann dem Verfahren nur sehr schwer gefolgt werden, da sie sehr weit vom Richtertisch entfernt sind. Akustisch ist nur über die Lautsprecheranlage etwas zu verstehen, Gesichtsmimik ist nicht zu erkennen. Zeugen wären nur über eine Videowand zu sehen.

Die Auseinandersetzung wurde dadurch erschwert, dass die Gerichtsdolmetscher erneut nicht in der Lage waren, verständlich zu übersetzen.

Über den Antrag wurde zunächst noch nicht entschieden.

Im Anschluss beantragte die Verteidigung Müslüm Elma das Verfahren auszusetzen. Es wurde vorgetragen, dass durch die Sonderhaftbedingungen und die notwendige erneute Übersetzung der Anklageschrift – die erste war völlig unzureichend – keine ausreichende Möglichkeit der Vorbereitung auf die Verhandlung hatte. Nach diesem Antrag wurde die Verhandlung für diesen Tag beendet.