Am heutigen Tage befindet sich der Angeklagte Müslüm Elma seit fünf Jahren in deutscher Untersuchungshaft. Ihm wird, gemeinsam mit neun weiteren Angeklagten, vorgeworfen, ein führendes Mitglied der Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) zu sein, Gewalttaten oder sonstige Straftaten werden ihm nicht vorgeworfen. Eine fünf Jahre andauernde Untersuchungshaft, ohne dass auch nur ein erstinstanzliches Urteil gefällt wurde, ist extrem ungewöhnlich; erst recht bei einem Vorwurf, der keinerlei Gewaltdelikte umfasst. 

Die Unverhältnismäßigkeit dieser Untersuchungshaft wird noch dadurch verstärkt, dass Müslüm Elma bereits in der Vergangenheit 20 Jahre in Gefängnissen des türkischen Regimes verbracht hat, dort gefoltert und misshandelt wurde. Seine Gesundheit ist angeschlagen. Er ist der letzte der zehn Angeklagten, der sich immer noch in Untersuchungshaft befindet.

Weil das Gericht befürchtet, den Prozess gegen alle zehn Angeklagten wegen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß zu Ende bringen zu können, ohne bei einer notwendigen Verzögerung Müslüm Elma freizulassen, will es das Verfahren gegen die übrigen neun Angeklagten nun abtrennen und unterbrechen, die Hauptverhandlung gegen Müslüm Elma aber weiterführen (die endgültige Entscheidung steht insofern allerdings noch aus). Dass dieser durch die Fortsetzung der Hauptverhandlung und die fortgesetzte Inhaftierung schweren Gefahren für seine Gesundheit ausgesetzt ist, stört das Gericht dabei nicht. Das Ziel, endlich eine Verurteilung von Müslüm Elma und damit eine Festschreibung der TKP/ML als terroristische Vereinigung zu erreichen und damit den Wünschen des Erdogan-Regimes nachzukommen, scheint wichtiger als alles andere.

Hier wird mit der Gesundheit und dem Leben eines Angeklagten gespielt.

Nach fünf Jahren Untersuchungshaft muss Müslüm Elma endlich freigelassen werden!