Am Ende der heutigen Sitzung gegen 14:00betraten neun Beamt*innen der
bayerischen Spezialeinheit USK den Sitzungssaal, während der Vorsitzende
Richter Dr. Dauster mitteilte, dass Frau Dr. Büyükavci, Herr Dr. Aydin
und Herr Solmaz samt Verteidiger*innen und Dolmetscher*innen noch zu
bleiben hätten. Die drei Angeklagten wurden zunächst „festgesetzt“. Im
Anschluss verfügte der Vorsitzende die Durchführung von Anhörungen. Der
Generalbundesanwalt hatte beantragt, die am 19.02.2018 außer Vollzug
gesetzten Haftbefehle gegen die drei wieder in Vollzug zu setzen. Der
Vorsitzende ordnete an, dass diese Anhörungen einzeln nacheinander und
ohne ein Anwesenheitsrecht der anderen Prozessbeteiligten zu erfolgen
hatten. Die nicht betroffenen Angeklagten und ihre Verteidiger*innen
mussten den Verhandlungsbereich des Gerichts verlassen bzw. durften
diesen nicht mehr betreten. Nach überaus kurzer Anhörung und Beratung
wurden alle drei Angeklagten wieder in Untersuchungshaft genommen und
anschließend in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Dazu, wie das Gericht dieses Vorgehen begründete, wird nächste Woche an
dieser Stelle näher berichtet werden. Dann wird auch eine ausführlichere
Bewertung durch die Verteidigung erfolgen. Vorher müssen sich aber die
Verteidigungsteams noch mit den nunmehr wieder inhaftierten
Mandant*innen beraten. Dies ist durch die ebenfalls wieder angeordnete
Einschränkung und Überwachung der Kommunikation zwischen Mandant*innen
und Verteidiger*innen (Trennscheibe) unnötig massiv erschwert.

Die Verteidigung sieht in diesem Vorgehen von GBA und Senat den Versuch,
den Druck auf die Angeklagten wieder zu erhöhen. Insbesondere die
Tatsache, dass es GBA und Gericht bislang nicht gelungen ist, die
Angeklagten zu Geständnissen, Verrat und Reuebekenntnissen zu bewegen,
dürfte für dieses Vorgehen verantwortlich sein.