Geehrter Senat,

ich begründe die von meinen Anwälten angebrachten Verwertungswidersprüche bzgl. der Fahrzeugsinnenraum- und der Wohnrauminnenüberwachung vom 15.03.2014, den Widerspruch möchte ich zugleich als Erklärung nach § 257 Abs. 1 StPO verstanden wissen.

Ich sehe diese Abhörmaßnahmen, die auf illegaler Basis erfolgt sind, als Eingriff in die “Persönlichkeitsrechte”.  Zur Begründung meines Widerspruchs möchte ich mich auf die folgenden Inhalte des deutschen Grundgesetzes beziehen:

“Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich und wird als umfassender Persönlichkeitsschutz aus der in Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde und dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird verstanden als ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit.

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Hierzu gehört auch das Recht, in diesem Bereich „für sich zu sein“, „sich selber zu gehören“, ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen.“

In Ihrem deutschen Grundgesetz ist von den oben genannten Persönlichkeitsrechten die Rede. Was sich aber in diesem Saal widerspiegelt ist das Gegenteil dessen. Ist das verwunderlich? Selbstverständlich nicht, weil es so ist, dass die bürgerlichen und rückschrittlichen Staaten sich nicht an ihre eigenen Rechtmäßigkeiten halten, wenn sie es für erforderlich halten. Die von ihnen festgelegten Regeln werden missachtet.

Deshalb handelt es sich bei der Rechtmäßigkeit des Bürgertums nur um ein Instrument zur Täuschung der unterdrückten Massen. Wenn z.B. eine Person in der Wohnung oder im Auto einer anderen Person zum Zwecke der Beobachtung oder des Abhörens eine Kamera oder ein Abhörgerät anbringt, so wird dieser Umstand von der Justiz als “Eingriff in das Persönlichkeitsrecht” eingestuft und als Straftat geahndet. Aber derselbe Staat hat die Freiheit gegen jede Person jegliche Art von Beobachtungs- und Abhörtechnik einzusetzen. Das heißt, die hohen Profite der imperialistischen Monopole legitimieren jede Art der Immoralität. Genau da schweigt die Justiz. Wenn sich die Stimme von Menschen wie wir – die dem widersprechen – erhebt, sucht die Justiz Zuflucht in den Gesetzen, die durch die herrschenden Mächte ihren Interessen entsprechend erlassen wurden. Dieser Umstand zeigt nicht nur die Heuchelei der herrschenden Klassen, sondern spiegelt auch in aller Deutlichkeit die Realität wieder, dass die Justizinstitutionen in der Pflicht stehen, die Interessen der herrschenden Klassen zu schützen.

Die Interessen der herrschenden Klassen sind niemals mit den Interessen der unterdrückten Völker zu vereinbaren. Aber die herrschenden Klassen bedienen sich bei jeder Gelegenheit der Lüge, dass die Gesetze dem Schutze der Interessen des gesamten Volkes dienen, dabei ist es vielmehr so – wie in dem obigen Beispiel auch von uns dargelegt –, dass die Gesetze auf den Schutz ihrer Interessen ausgerichtet sind. Was sie als Freiheit bezeichnen ist die Freiheit der grenzenlosen Ausbeutung und Plünderung. Jeder, der dagegen protestiert und für seine Arbeitskraft einen würdevollen Streit führt, ist ein “Terrorist” und jegliche unmenschliche Maßnahme hingegen, der man diese Menschen aussetzt, ist berechtigt und wird aus gesetzlicher und religiöser Sicht  für zulässig gehalten.

Wir, Revolutionäre und Sozialisten haben diese Gesetze nicht anerkannt und erkennen sie nicht an. Diese Informationen, die durch das Anbringen von Observations- und Abhörgeräten in Fahrzeugen und Wohnräumen erlangt wurden, haben weder aus menschlicher noch aus ethischer Sicht eine Legitimationsgrundlage. Ja, wir wissen es. Die ethische Grenze des imperialistisch-kapitalistischen Systems ist auf den Schutz ihres existierenden Kapitals beschränkt. Deshalb erwarten wir in diesem System keine ethische Haltung. Unser einziges Anliegen und Bestreben liegt darin, diesen Schacht der Immoralität zu beleuchten und zu gewährleisten, dass die Augen, die es nicht sehen, es sehen.

Seit Beginn der Verhandlung werden zu den Aktivitäten TKP/ML, die laut der deutschen Gesetzgebung nicht verboten ist, vermeintliche Beweismittel verlesen.

Diese von Ihnen präsentierten Dokumente sind das Produkt der jahrelangen Überwachung offener Aktivitäten. Manche Aktivitäten wurden mit Genehmigung der deutschen Behörden durchgeführt. Kurz gesagt, sämtliche Aktivitäten sind legitim. Sie bewegen sich im Rahmen des Kampfes für die demokratischen Rechte und Freiheiten. Diese legitimen Aktivitäten zu verurteilen, bedeutet den Kampf für die demokratischen Rechte und Freiheiten zu verurteilen. Dafür reicht Ihre Macht nicht aus und wird auch nicht ausreichen. Auch werden die heimlich angefertigten Bilder und die in den privaten Bereichen angebrachten Abhör- und Observationsgeräte, die dazu dienen sollen, den offenen und legitimen Aktivitäten einen illegalen Charakter zu verleihen, Sie nicht retten. Diese gesamten Bestrebungen sind der konkrete Beweis für die aus dem Klassendenken resultierenden Feindseligkeit gegenüber dem demokratischen Kampf für die Rechte und die Freiheiten. Die Bilder, die Sie uns gezeigt haben, sind die Belege für Ihre klassenimmanente Feindseligkeit. Die von Ihnen als Beweismittel verlesenen menschlichen und politischen Unterhaltungen hingegen sind das Zeugnis dessen, wie sehr Sie das in Ihren Gesetzen verankerte “Persönlichkeitsrecht” achten.

Mit diesen antidemokratischen Haltungen können Sie den Kampf für die demokratischen Rechte und Freiheiten nicht verhindern. Diejenigen, die Kameras in Wohnungen installiert und Abhörgeräte in Fahrzeuge angebracht haben und am Ende der Telefone Wache gehalten haben, hört es noch einmal: Mit diesen Angriffen können Sie uns keine Angst machen.

Wir, Revolutionäre und Sozialisten haben keine Scheu, unsere Meinungen zu äußern. Wie Sie sehen, reden wir auch hier. Deshalb sagen wir, dass es überhaupt nicht erforderlich ist, dass Sie sich “Informationen bedienen, die mit unethischen Methoden erlangt wurden.” Prozessiert wird gegen unsere sozialistische Identität. Aber wir verbergen diese nicht. Im Gegenteil, wir schwenken diese wie eine Flagge.

Sie wissen, dass die Gesellschaft, aus der wir sind, eigene charakteristische Werte hat. Zum Beispiel ist es so, dass wir massiv darauf reagieren, wenn Wohnungen und private Gespräche abgehört und Menschen heimlich observiert werden. Zweifellos ist eines der Ziele derjenigen, die sich dieser Methode bedienen, die Menschen soweit zu bringen, dass sie sich beim Laufen erschrecken und Angst davor haben, über den demokratischen Kampf für die Rechte und Freiheiten zu reden. Das kann nicht hingenommen werden. Das Gegengift für das Bakterium Angst ist der Mut. Wir müssen jeglicher Art der Unterdrückung und der Abhör- und Observationsangriffe mutig entgegentreten.

Wir sind in erster Linie Menschen. Wir existieren mit unseren Emotionen, Gedanken und unserer Wut. Manchmal sagt man in manchen Situationen aus Wut Dinge, die nicht gesagt werden sollten. “Wer arbeitet, macht auch Fehler”. Wenn wir bei der Revolutionierung Schwächen haben, so ist es unumgänglich, dass es auch in unserer praktischen Haltung und Vorgehensweise Unzulänglichkeiten gibt. Damit abzurechnen ist unsere Sache. Wir werden es niemals gestatten, dass die herrschenden Klassen in unseren Heften die Rechnung macht.

Unsere Erwartungshaltung an den Senat ist im Grunde genommen nicht die, dass hier Märchen vorgelesen werden, die weder einen juristischen noch einen ethischen Wert haben. Unsere Erwartungshaltung ist die, dass konkrete Erkenntnisse vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, nach welcher Logik nicht verbotene Aktivitäten als Verfahrensgegenstand dienen. Denn für Ihre Zauberdefinition, dem Vorwurf “usländische terroristische Vereinigung”, gibt es keinerlei Grundlage. Mit abstrakten Behauptungen können keine konkreten Ergebnisse erzielt werden, sondern höchstens ein “Justizmord“ begangen werden.

Unsere Erwartungshaltung an das Gericht ist, dass die von der Anklagebehörde aufgestellten folgenden Vorwürfe bewiesen werden:

“Vielmehr ist es so, dass durch die TKP/ML und der untergeordneten Organisationseinheiten  in Europa und insbesondere in Deutschland die Durchführung der Anschläge in der Türkei gewährleistet wird.” (Haftbefehl S. 7)

Wir möchten, dass offengelegt wird, wann und welcher Anschlagsbefehl von Deutschland aus erfolgt ist. Wir möchten eine Antwort darauf, mit welcher Aktivität in Europa gegen das Gesetz irgendeines Landes verstoßen wurde. Aber es scheint so, als ob Sie bei all diesen Fragen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Dabei sind Sie diejenigen, die die Vorwürfe erheben. Sie haben kein Schweigerecht. Sie haben die Verantwortung Ihre Vorwürfe zu beweisen. Wir hoffen, dass unsere Appelle nicht unerhört bleiben.

Danke