Der heutige 6. Hauptverhandlungstag begann zunächst mit der Fortsetzung der Verlesung des Einstellungsantrages der Verteidigung. Diese wurde leider immer wieder auf Grund von Dolmetscherproblemen und technischen Störungen unterbrochen.

Bundesanwältin Ritzert kündigte eine schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag an, lies es sich aber nicht nehmen, sofort mündlich zu antworten.

Die Verteidigung würde in verschiedenen Verfahren seit Jahren versuchen, diesen Antrag
einzubringen. Dabei sei der Ausgangspunkt der Verteidigung falsch: Strafverfahren gem. § 129b StGB würden nicht im Interesse der Türkei geführt. Der Gesetzgeber habe mit der Einführung des 129b sehr wohl bedacht, welche Folgen dies mit sich bringen könne. Selbst wenn man menschenrechtswidrige Zustände mit Gewalt bekämpft, wäre dies strafbar, wenn der Kampf mit „terroristischen Methoden“ geführt werde. Die Rechtsstaatlichkeit des betroffenen Staates spiele dabei keine Rolle. Schließlich sollten durch § 129b auch die Rechtsgüter der Menschen im Ausland – also in diesem Fall in der Türkei – geschützt werden, die durch Vereinigungen wie der TKP/ML gefährdet werden würden. Mehrere Verteidiger antworteten auf diese Stellungnahme und wiesen darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft – anscheinend, weil sie den Antrag gar nicht genau gelesen hatte – verkennt, dass es sehr wohl auf die Zustände vor Ort ankommt.

Danach korrigierte der Vorsitzende auf Wunsch der Verteidigung nochmals die Sitzordnung, so dass nunmehr gewährleistet ist, dass keiner der Angeklagten abgetrennt von den anderen sitzt und die Polizeibeamten keinen Einblick in Verteidigerunterlagen haben.

Schließlich folgte ein Antrag der Verteidigung, mehrere Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft vom 4. Hauptverhandlungstag neu zu übersetzen, da ihre Verdolmetschung durch die Gerichtsdolmetscher schlicht unverständlich war. Zur Illustration wurden Passagen der Stellungnahme, deren die Übersetzung ins Türkische und die Rückübersetzung ins Deutsche gegenüber gestellt. Damit wurde verdeutlicht, wie unverständlich und sinnentstellt einige der Aussagen in den Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft bei den Mandant_innen aufgrund der Verdolmetschung ankamen.