Der „Kampf um die Dokumente“ geht weiter

Ohne auf alle, am heutigen 27. Hauptverhandlungstag, gestellten Anträge, Beanstandungen und vom Gericht gefällten Beschlüsse und verlesene Dokumente im Einzelnen einzugehen, lohnt es sich, einige Einzelheiten herauszustellen:

Die Verteidigung beantragte die Zurückstellung der geplanten Verlesung von angeblichen Textausschnitten der 8. Parteikonferenz der TKP/ML, weil die zugrundeliegenden türkischsprachigen Dokumente über einen zweifelhaften Informationsaustausch zwischen Bundesanwaltschaft und türkischen Behörden „gewonnen“ wurden. Die Verteidigung weist nochmals darauf hin, dass von der türkischen Polizei gelieferte „Informationen“ für ein faires Verfahren nicht geeignet sind. Dies ist u.a. der Fall, da der Verteidigung aus anderen Verfahren bekannt ist, dass auf türkischer Seite Beamte an diesem Informationsaustausch beteiligt sind, gegen die wegen Fälschung von Beweismitteln ermittelt wurde. Die Bundesanwaltschaft verteidigt ihr Vorgehen vehement, hält die Einwendungen der Verteidigung für belanglos.

Nach der Verlesung wird von Seiten der Verteidigung Widerspruch gegen die Verwertung der Dokumente erhoben.

Das Gericht verteilte als Reaktion auf die wiederholte Nachfragen der Verteidigung eine Präzisierung der Liste der geplanten Verlesungen. Bisher waren nur die gesamten Dokumente genannt worden, das Gericht will aber nur Ausschnitte verlesen. Welche Aussagekraft losgelöste einzelne Absätze oder Seiten aus einem vielseitigen Dokument haben können, bleibt unklar. Es macht aber deutlich: das Gericht will sich lediglich die Sichtweise der Anklage auf die TKP/MLbestätigen lassen. Eine Aufklärung im Sinne einer Gesamtwürdigung ist nicht beabsichtigt.