Am 191. und 192. Hauptverhandlungstag beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens aufgrund des Angriffs des türkischen Staates auf das kurdisch verwaltete nordsyrische Gebiet, ‚Rojava“. Damit sei eindeutig belegt, dass die erteilte Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung – dabei handelt es sich um eine notwendige Bedingung des Verfahrens – evident willkürlich sei. Zur Begründung hieß es u.a.: „Denn spätestens jetzt ist die Aufrechterhaltung der Verfolgungsermächtigung als willkürlich…
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